juhee.de Dachzelt Mietbedingungen – Dein Abenteuer beginnt hier!
Stell dir vor, du bist mitten in der Natur, umgeben von majestätischen Bergen oder an einem idyllischen See, und anstatt in einem herkömmlichen Zelt zu schlafen, genießt du den Komfort und die Freiheit eines Dachzeltes auf deinem eigenen Fahrzeug. Mit unserer Dachzeltmiete bei juhee.de wird dieser Traum Wirklichkeit! Wir bieten dir nicht nur die Möglichkeit, unvergessliche Nächte unter dem Sternenhimmel zu verbringen, sondern auch die Flexibilität und Mobilität, die du für dein nächstes Abenteuer benötigst.
Die wichtigsten Vorteile auf einen Blick:
- Mobiler Komfort: Übernachte dort, wo andere nur träumen können. Mit unserem Dachzelt bist du immer nah an der Natur.
- Einfache Handhabung: Die Montage ist schnell und unkompliziert. Unsere erfahrenen Experten stehen dir mit einer ausführlichen Einweisung zur Seite.
- Sorgloses Camping: Du musst dir keine Gedanken über schwere Zeltausrüstung machen – unser Dachzelt bietet ausreichend Platz und Schutz für dich und deine Begleiter.
Alleinstellungsmerkmale (USPs):
- Flexible Mietkonditionen: Miete das Dachzelt für nur 40,- € pro Tag mit einer Mindestmietzeit von 4 Tagen. Damit hast du genügend Zeit, um die schönsten Plätze zu erkunden!
- Professionelle Montage: Für eine einmalige Gebühr von 129,- € kümmern wir uns um die fachgerechte Montage deines Dachzeltes – damit du sofort loslegen kannst.
- Transparente Kostenstruktur: Bei uns gibt es keine versteckten Gebühren! Die Endreinigung kostet 89,- €, und eine Kaution von 300,- € sichert dein Abenteuer ab.
Wichtige Hinweise
Bevor du dein Abenteuer startest, gibt es ein paar wesentliche Punkte zu beachten:
- Buchung bestätigen lassen: Um Überschneidungen im Buchungsvorgang zu vermeiden, wird das Dachzelt erst nach unserer Bestätigung als sicher gemietet betrachtet. Wir bearbeiten deine Anfrage so schnell wie möglich!
- Dachlast prüfen: Achte darauf, dass dein Fahrzeug ausreichend Tragfähigkeit hat! Bitte sende uns Fotos deines Autodachs sowie deinen Fahrzeugschein an sales@juhee.de.
- Montagevoraussetzungen beachten: Wenn du bereits Querträger besitzt, stelle bitte sicher, dass diese mindestens so breit sind wie das Dachzelt. Beachte auch: Das Gepäckträgersystem zur Befestigung des Zeltes ist nicht im Mietumfang enthalten!
Zusätzliche Informationen
Bitte beachte auch unsere Abhol- und Rückgabebedingungen: Diese erfolgen ausschließlich in 86529 Schrobenhausen; zudem berechnen wir den Abhol- und Bringtag jeweils als einen vollständigen Miettag. An Sonn- und Feiertagen bieten wir keine Abholung oder Montage an.
Solltest du spezielle Anforderungen haben oder ein individuelles Dachträgersystem nutzen wollen, teile uns dies bitte im Voraus mit! Da viele Systeme nicht genormt sind, können zusätzliche Teile erforderlich sein – diese sind jedoch nicht im Preis enthalten.
Wir möchten dich darauf hinweisen: Im Falle von Schäden behalten wir uns vor, die Kaution bis zur Klärung der Sachlage einzubehalten.
Bereit für dein nächstes großes Abenteuer? Egal ob ein Wochenende am See oder eine längere Reise durch atemberaubende Landschaften – unser juhee.de Dachzelt bringt das Camping-Erlebnis auf ein neues Level! Lass den Alltag hinter dir und erlebe Freiheit pur! Buche jetzt dein Dachzelt bei juhee.de und starte noch heute in dein persönliches Abenteuer unter freiem Himmel.
Mietpreise
Die Preise, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültig sind, finden Anwendung. Zahlungsmodalitäten Bei Abschluss des Vertrages ist spätestens innerhalb von 8 Tagen eine Anzahlung in Höhe von 100€ des vereinbarten Mietpreises zu entrichten. Wird diese Zahlungsfrist nicht eingehalten, ist der Vermieter nicht mehr an die eventuell zugesagte Reservierung gebunden.
Kaution
Bei Beginn der Mietzeit muss zur Sicherstellung der Rückgabe des Dachzeltes in einem unbeschädigten und gereinigten Zustand eine Kaution hinterlegt werden. Die Bezahlung kann entweder in bar, per EC-Karte oder durch Überweisung auf unser Konto bis spätestens 5 Tage vor Mietbeginn erfolgen. Zu Beginn der Mietdauer wird ein Zustandsbericht des Dachzeltes erstellt, in dem alle vorhandenen Schäden dokumentiert werden. Bei ordnungsgemäßer Rückgabe in unbeschädigtem Zustand, abgesehen von den im Bericht aufgeführten Mängeln, wird die Kaution vollständig zurückerstattet. Im Falle neu entstandener Schäden wird die Kaution so lange einbehalten, bis die Situation beziehungsweise die Reparatur mit dem Hersteller geklärt ist!
Reservierung, Rücktritt und Schadensersatz
Reservierungen sind nur nach schriftlicher Bestätigung durch juhee.de verbindlich, sobald der Mieter die vereinbarte Anzahlung für Mietpreis und Kaution geleistet hat. Im Falle eines Rücktritts vor dem vereinbarten Mietbeginn sind folgende Anteile des vereinbarten Mietpreises gemäß Mietvertrag zu zahlen: Rücktritt bis 90 Tage vor Mietbeginn kostenfrei; bis 30 Tage vor Mietbeginn 25%; weniger als 15 Tage vor Mietbeginn 50%; weniger als 5 Tage vor Mietbeginn 80%; wird das Dachzelt nicht abgeholt, hat der Vermieter Anspruch auf Schadensersatz in Höhe von 90% des vereinbarten Mietpreises. Der Mieter hat das Recht, einen Ersatzmieter zu benennen, den der Vermieter aus wichtigem Grund ablehnen kann. Tritt der Ersatzmieter unter denselben Bedingungen in den Vertrag ein und erfüllt er diesen, entfällt die Pflicht zur anteiligen Zahlung oder zur Schadensersatzpflicht. Sollte dem Vermieter durch verspätete Rückgabe des Dachzeltes ein Schaden entstehen (z.B. Schadensersatzansprüche des nachfolgenden Mieters usw.), behält sich der Vermieter vor, diese Ansprüche gegen den Mieter geltend zu machen. Eine automatische Umwandlung in ein unbefristetes Mietverhältnis bei fortgesetztem Gebrauch wird vom Vermieter grundsätzlich nicht akzeptiert. Unabhängig davon ist jedoch eine Entschädigung für die Nutzung über die vereinbarte Mietdauer hinaus zu zahlen, die sich nach dem festgelegten Mietzins richtet. Bei einer Rückgabe des Fahrzeugs vor dem festgelegten Rückgabetermin ist der gesamte vereinbarte Mietpreis zu entrichten.
Übernahme und Rückgabe
Das Dachzelt ist zum vereinbarten Zeitpunkt in den Geschäftsräumen des Vermieters abzuholen. Der Mieter ist verpflichtet, das Dachzelt am Ende der Mietzeit während der Öffnungszeiten in den Geschäftsräumen des Vermieters zurückzugeben, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Verlorene oder beschädigte Ausrüstungsgegenstände sind bei der Rückgabe umgehend zu melden. Bei starker oder überdurchschnittlicher Verschmutzung fällt ein Aufpreis von 50,00€ netto an. Montage des Dachzeltes Die Kosten für die Dachträgersysteme sind nicht im Mietpreis enthalten. Auch wenn bereits Dachträgersysteme oder Sonderanfertigungen montiert sind, können zusätzliche Kosten und Zeitaufwand bei der Montage des Dachzeltes entstehen. Da Dachträger nicht genormt sind, könnten eventuell weitere Teile und mehr Zeit für eine fachgerechte Installation erforderlich sein. Diese zusätzlichen Leistungen sind nicht im Preis enthalten, sodass hier mit einem Aufpreis gerechnet werden muss. Aufgrund der Vielzahl an unterschiedlichen Dachträgersystemen können wir leider nicht garantieren, dass immer alle benötigten Teile vorrätig sind. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, informieren Sie uns bitte im Voraus über das verwendete Dachträgersystem!
Schäden an der Mietsache
Der Mieter hat die Mietsache sorgfältig zu behandeln und die Betriebsanleitungen zu beachten. Das Dachzelt ist pfleglich zu behandeln und alle relevanten Vorschriften sowie technischen Regeln sind einzuhalten. Schäden am Dachzelt, für deren Reparatur Ersatzteile benötigt werden, sind unverzüglich dem Vermieter zu melden, damit eine ordnungsgemäße Weitervermietung an den nächsten Mieter möglich ist. Unterlässt es der Mieter, diese Meldung rechtzeitig vorzunehmen, haftet er vollumfänglich für eventuelle Schadensersatzansprüche nachfolgender Mieter.
Haftung des Mieters
Der Mieter haftet für die fristgerechte Rückgabe des Dachzeltes in vertragsgemäßem Zustand. Bei Unfällen und Verlust des Fahrzeugs trägt er die Verantwortung für den entstandenen Schaden. Darüber hinaus haftet der Mieter vollumfänglich für alle Schäden, die durch unsachgemäße Verwendung oder Behandlung des Dachzeltes entstanden sind. Im Falle eines Totalschadens oder Totalverlusts muss der Mieter den Neuwert zum Zeitpunkt des Beginns der Vermietung entschädigen.
Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet dem Mieter im Falle eines Leistungsverzugs oder bei von ihm zu vertretender Unmöglichkeit der Leistung auf Schadensersatz, begrenzt auf das Zweifache des vereinbarten Nettomietzinses. Der Vermieter hat das Recht, anstelle des reservierten Dachzeltes ein gleich- oder höherwertiges Ersatz-Dachzelt zur Verfügung zu stellen, das kleiner oder größer sein kann, falls das ursprüngliche Dachzelt aus Gründen, die nicht vom Vermieter zu vertreten sind, nicht verfügbar ist oder während der Mietzeit aus Gründen ausfällt, die nicht vom Mieter verursacht wurden. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, Gegenstände aufzubewahren, die der Mieter bei der Rückgabe des Fahrzeugs zurücklässt.
Verhalten bei Unfällen
Nach einem Unfall wie Brand, Diebstahl oder anderen Schäden hat der Mieter sofort die Polizei zu informieren. Dies gilt auch für selbstverschuldete Unfälle ohne Beteiligung Dritter. Unterlässt es der Mieter, den Schaden polizeilich aufnehmen zu lassen, haftet er vollumfänglich dafür. Ansprüche Dritter dürfen nicht anerkannt werden. Der Mieter hat dem Vermieter auch bei geringfügigen Schäden umgehend einen detaillierten schriftlichen Bericht samt Skizze vorzulegen. Der Unfallbericht muss insbesondere Namen und Anschrift aller beteiligten Personen sowie etwaiger Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen aller beteiligten Fahrzeuge enthalten. Übersteigt die voraussichtliche Schadenhöhe die Selbstbeteiligung der Versicherung oder ist das Fahrzeug nicht mehr verkehrssicher, ist der Vermieter unverzüglich telefonisch zu informieren.
Personendaten
Der Vermieter ist berechtigt, alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten über den Mieter – unabhängig davon, ob diese vom Mieter selbst oder von Dritten stammen – gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten.
Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist der Sitz des Vermieters, vorausgesetzt, die Vertragspartner sind Kaufleute oder mindestens eine der Vertragsparteien hat keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland. Ebenso gilt dies, wenn die zur Inanspruchnahme herangezogene Vertragspartei nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich der deutschen Zivilprozessordnung verlegt oder wenn der Wohnsitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Diese Regelung findet ebenfalls Anwendung auf Wechsel- und Scheckverfahren. Falls einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden, einschließlich dieser Mietbedingungen, ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.